Führung zur Bierstadt Neumarkt
01.01.22 - 31.12.23
In diesem Zeitraum buchbar!
Uhrzeit: 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr oder auf Anfrage
Dauer: 1,5 Stunden
Treffpunkt: Rathausplatz Neumarkt
Infotelefon: 09181 255-125
Teilnehmer 4 bis 25 Personen
Durch die Wiedervereinigung der bayerischen Teilherzogtümer nach dem Landshuter Erbfolgekrieg 1504/05 mussten die unterschiedlichen Landrechte vereinheitlicht werden. Die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. erließen am 23. April 1516 in Ingolstadt die neue Landesordnung. In ihr findet sich nicht die erste oder letzte Bestimmung zum Bierbrauen, aber die heute als „Bayerisches Reinheitsgebot“ bekannteste Regulierung der Inhaltsstoffe, aber auch der Preise von Bier. Die Tatsache, dass in der neuen Verordnung von Gerste und nicht von Malz die Rede ist, weist darauf hin, dass auf das „Münchner Reinheitsgebot“ und nicht auf das spätere „Landshuter Reinheitsgebot“ Bezug genommen und es damit auf ganz Bayern erweitert wurde.
Weit über 700 Jahre reicht die Neumarkter Bierbrautradition zurück und ist damit über 200 Jahre älter als das eben genannte Gebot. Auf einem Gang durch die Stadt soll an den historischen Schauplätzen gezeigt werden, wie sich der Wandel von den Kommunbrauereien, in denen Bürger gegen Bezahlung brauen durften, hin zu den großen Brauereibetrieben vollzog. Drei alteingesessene Traditionsbetriebe versorgen heute regional und überregional die Bevölkerung und die Gastronomie mit dem edlen Gerstensaft.