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500 Jahre bayerisches Reinheitsgebot - Geschichte des Bierbrauens in Neumarkt

Brauereimuseum im Glossnerbräu

Führung zur Bierstadt Neumarkt

01.01.22 - 31.12.23

In diesem Zeitraum buchbar!

Uhrzeit: 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr oder auf Anfrage

Dauer: 1,5 Stunden

Treffpunkt: Rathausplatz Neumarkt

Infotelefon: 09181 255-125

Teilnehmer 4 bis 25 Personen

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Durch die Wiedervereinigung der bayerischen Teilherzogtümer nach dem Landshuter Erbfolgekrieg 1504/05 mussten die unterschiedlichen Landrechte vereinheitlicht werden. Die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. erließen am 23. April 1516 in Ingolstadt die neue Landesordnung. In ihr findet sich nicht die erste oder letzte Bestimmung zum Bierbrauen, aber die heute als „Bayerisches Reinheitsgebot“ bekannteste Regulierung der Inhaltsstoffe, aber auch der Preise von Bier. Die Tatsache, dass in der neuen Verordnung von Gerste und nicht von Malz die Rede ist, weist darauf hin, dass auf das „Münchner Reinheitsgebot“ und nicht auf das spätere „Landshuter Reinheitsgebot“ Bezug genommen und es damit auf ganz Bayern erweitert wurde.

Weit über 700 Jahre reicht die Neumarkter Bierbrautradition zurück und ist damit über 200 Jahre älter als das eben genannte Gebot. Auf einem Gang durch die Stadt soll an den historischen Schauplätzen gezeigt werden, wie sich der Wandel von den Kommunbrauereien, in denen Bürger gegen Bezahlung brauen durften, hin zu den großen Brauereibetrieben vollzog. Drei alteingesessene Traditionsbetriebe versorgen heute regional und überregional die Bevölkerung und die Gastronomie mit dem edlen Gerstensaft.

Kartenbestellung

Tourist-Information Neumarkt
Rathausplatz 1
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Tel.: 09181 255-125
Fax: 09181 255-198

Preis

70,00 Euro
Anmeldung ist erforderlich!

Ort

Veranstaltung ohne festen Ort
92318 Neumarkt i.d.OPf.

Kontakt

Tourist-Information Neumarkt
Rathausplatz 1
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Tel.: 09181 255-125
Fax: 09181 255-198